Seit Anfang 2015 gelten neue Vorschriften für den Höhenausgleich und zugehörige Schüttungen bei Fußbodenkonstruktionen: Ausgleichsschichten dürfen demzufolge auch bei dynamischer Belastung ihre Lage nicht verändern, insbesondere dort, wo sich Versorgungsleitungen innerhalb der Ausgleichsschicht befinden. Dies hat der Bundesverband Estrich und Belag (BEB) in seinem Hinweis zur Planung und Ausführung von Fußbodenkonstruktionen (Sammelmappe Register Nr. 4.6) so festgehalten und vorgegeben.
Damit sind per Hand zugeschnittene und mehrlagige Dämmplatten und das übliche Hinterfüllen mit losen Schüttungen nur noch eingeschränkt zulässig. Stattdessen müssen Ausgleichsschichten im eingebauten Zustand eine insgesamt gebundene Form aufweisen. Ungebundene Schüttungen dürfen nur mehr dann verwendet werden, wenn ihre uneingeschränkte Brauchbarkeit für diese Verwendung explizit nachgewiesen ist. Mit dem Einsatz von ElascoLoft 150 T lässt sich diese neue Vorschrift, wie der Hersteller Elascon versichert, mit hundertprozentiger Sicherheit erfüllen. Elascon hat den nahezu selbstverdichtenden und druckfesten Leichtausgleich speziell dafür entwickelt, einen Fußbodenhöhenausgleich bei gleichzeitig gewünschter Trittschallentkopplung einfach und schnell sowie preiswert realisieren zu können. Aufgrund seiner hohen und stabilen Verarbeitungskonsistenz eignet er sich auch für Hinterfüllungen und als Gefälledämmung, insbesondere dort, wo Bauteile flüssig gedämmt werden sollen.
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